Die Vernunft hat gesiegt!
Noch kurz vor dem Ende des letzten Jahres hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.
Das Gesetz geht auf das Jahr 2000 zurück und war die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung der Energiewende. Es gestattet die Einspeisung von „grünem“ Strom aus Photovoltaik-, Wind- und
Biogas Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Dabei werden Einspeisevergütungen bezahlt, welche über 20 Jahre garantiert werden.
Seit diesem Jahr fallen nun die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 installiert wurden aus der Förderung. Es war bis zuletzt unklar, ob oder zu welchen Bedingungen diese weiter betrieben werden
können.
Das EEG 2021 garantiert nun einen Weiterbetrieb aller Anlagen über den Zeitraum von 20 Jahren hinaus. Der Anspruch auf eine vorrangige Einspeisung bleibt weiter bestehen. Allerdings werden keine Einspeisevergütungen mehr gezahlt. Die Anlagenbetreiber müssen Strom selbst vermarkten, um so Markterlöse für den Weiterbetrieb zu erzielen.
Den Betreibern von PV-Dach-Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise – bis zu ihrer vollständigen Marktintegration – durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten. Diese können dem Netzbetreiber ihren Strom bis Ende 2027 weiter zur Verfügung stellen. Sie erhalten dafür den Marktwert, abzüglich der Vermarktungskosten Damit können die Betriebskosten finanziert und der Abbau oder ein wildes Einspeisen vermieden werden. Die Anlageneigner warten jetzt auf ein entsprechendes Angebot der Netzbetreiber.
Der höchste Gewinn aus den Anlagen lässt sich jedoch durch Eigenverbrauch erzielen, nämlich mindestens 20 Cent/kWh. Der Eigenverbrauchsanteil kann durch Batteriespeicher deutlich erhöht werden.
Für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW entfällt nun auch die Abgabe für die EEG-Umlage.
Die Preise, welche sich über eine Direktvermarktung erzielen lassen, werden sich im Laufe des Jahres deutlicher zeigen.
Erste Anbieter für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig, nach dem Willen der Bundesregierung, so weit wie möglich
„marktgetrieben“ voranschreiten. Dazu legt sie bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen „marktgetriebenen“ Ausbau vor.
Wenn Sie mehr über den Arbeitskreis „Umwelt & Energie“ wissen oder sogar selbst mitwirken möchten, dann wenden Sie sich bitte an uns über die bekannten Email Adressen. Wir freuen uns.
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