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Strom vom Dach

07/2021 Bürokratieabbau und Rendite Booster für PV-Anlagen bis 10 kWp

In Deutschland gibt es bereits fast 2 Millionen PV-Anlagen. Die überwiegende Anzahl ist dabei auf Hausdächern installiert und wird von Privatpersonen betrieben. Neben der einmaligen Anmeldung der PV-Anlage beim Stromnetzbetreiber bzw. der Bundesnetzagentur war für private Betreiber bisher eine jährliche Berücksichtigung der erzielten Überschüsse im Rahmen der Einkommensteuererklärung notwendig. Dazu mussten die Überschüsse (Gewinne) durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden (Vereinfacht: Einnahmen wie z 8. Stromverkauf und Eigennutzung minus. Ausgaben, wie z.B. Abschreibung, Versicherung). Der erzielte Gewinn wurde dann mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Am 2. Juni 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in einer Mitteilung an die obersten Finanzbehörden der Lander (Dok: 2021/0627224) eine Regelung zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens für PV-Anlagen bis 10 kWp (sowie BHKW bis 2,5 kW) festgelegt. Demnach kann für kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW/p, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb gegangen sind, auf einmaligen Antrag auf eine Abrechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zukünftig verzichtet werden.
Um die aufwendige Steuerverwaltung von Kleinanlagen zu vereinfachen wird dann pauschal davon ausgegangen, dass mit der PV-Anlage keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und diese als Liebhaberei* betrachtet werden kann. Das bayerische Landesamt für Steuern hat zu diesem Thema ein neues Merkblatt veröffentlicht. Demnach kann der Antrag formlos (z.B. per Mail) gestellt werden und muss lediglich folgende Informationen enthalten:

  • Erklärung, dass Sie für die Anlage die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen
  • Leistung der Anlage
  • Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
  • Installationsort

Weitere Details können dem öffentlich verfügbaren Schreiben der Finanzverwaltung, dem Merkblatt sowie der Fachpresse entnommen werden. Das Merkblatt kann ganz leicht mit dem Stichwort Merkblatt: Liebhabereiwahlrecht" im Internet gefunden werden. Mit dieser neuen Regelung entfiel für viele Betreiber privater PV-Anlagen ein entscheidender jährlicher Bürokratieakt vollständig. Zusätzlich wird die mit der PV-Anlage erzielte Nettorendite je nach persönlichem Steuersatz deutlich erhöht. 

 

06/2021 Solarstrom selbst erzeugen lohnt sich! 

Durch den Preisverfall bei PV-Anlagen der letzten Jahre und der gleichzeitig ständig gesunkenen Vergütung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) empfehlen wir vom Arbeitskreis U&E neue Anlagen immer als Eigenbedarfsanlage mit Überschusseinspeisung zu installieren. Wir empfehlen als  Richtwert eine Anlagengröße, die etwa dem jährlichen Strombedarf entspricht:
Für den eingespeisten Überschuss wird nach dem aktuellen EEG fix 20 Jahre (+ Inbetriebnahme-Jahr) eine garantierte Vergütung bezahlt. Diese Vergütung liegt bei einer Inbetriebnahme im Juni 2021 bei 7,58 Cent (für Anlagen kleiner 10kW) und wird bei späteren Inbetriebnahme-Zeitpunkten aufgrund der laufenden Vergütungsreduzierung niedriger ausfallen.

Für den Eigenbedarf dagegen spart man sich die Strombezugskosten, die durchaus schon bei 30 Cent liegen können. Ohne steuerbare Verbraucher liegt der Eigenbedarf meist bei 20-30%, mit steuerbaren Verbrauchern wie z.B. Wärmepumpen, E-Auto-Ladestationen, usw.: können auch 50% erreicht werden.

Bestehende PV-Anlagen älter als 20 Jahre nach Ablauf der EEG-Vergütung können mehr als 30 Jahre lang Strom erzeugen. Wenn für eine Anlage die garantierte Einspeisevergütung ausgelaufen ist, dann spricht man von einer Ü20-PV-Anlage.

Auch in Deutschland sind im Jahr 2000 die ersten PV-Anlagen mit Volleinspeisung und EEG-Vergütung in Betrieb genommen worden. Ab 2021 fallen immer mehr Anlagen aus dieser ersten EEG-Vergütung heraus. Nach dem neuen EEG 2021 können diese Anlagen auch als Volleinspeiseanlagen weiter betrieben werden. Für U20-Anlagen besteht weiterhin ein Anspruch auf Netzanschluss sowie auf vorrangige Stromabnahme und Weiterleitung. Für jede Kilowattstunde, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktpreises (aktuell ca. 3 Cent). Diese Regel gilt bis Ende 2027 und ist auf Anlagen bis 100 KWp beschränkt. Eine große Reparatur an der Anlage kann man damit aber wohl nicht mehr bezahlen, da die Einspeisevergütung pro Jahr bei nur ca. 30 Euro pro KWp liegt.

Wir vom Arbeitskreis Umwelt und Energie empfehlen den Betreibern einer U20-PV-Anlage daher die Umrüstung des Zählerplatzes auf eine Eigenverbrauchsanlage mit Überschusseinspeisung prüfen zu lassen. Das bieten die Bayernwerke als Netzbetreiber an. Es kann aber auch von jedem Elektroninstallationsbetrieb ausgeführt werden. Nach Umbau der Anlage wird der Überschuss wie schon oben erläutert mit ca. 3 Cent vergütet.
Die Eigenstromerzeugung aber bis zu 24-30 Cent/kWh. Da die erzeugte Energie von kleineren PV-Anlagen zu 20-50% im Haus direkt verbraucht werden kann, kann es eine Ersparnis bis zu 400 Euro im Jahr ausmachen. Damit können sich die Umrüstungskosten schnell rechnen.
Eine weitere Alternative stellt auch die Neuerstellung der Anlage dar. Dabei sind die gebundene graue Energie, der durchaus noch funktionierenden Altanlage und die Demontagekosten negativ zu bewerten. Denn mit Ausnahme Dachhaken wird man von der alten Anlage kaum etwas verwenden können. Eine neue Anlage wird aber wieder für 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr die Vergütung ab dem Inbetriebnahmezeitraum gemäß aktuellem EEG bekommen. Die neue Anlage wird man, oben beschrieben, optimal wirtschaftlich betreiben, wenn diese primär für den Eigenbedarf arbeitet (20-50%) und nur

 

 

03/2021 Starker Zubau in 2020 bei Photovoltaik-Anlagen in Otterfing.

Nach Jahren mit mäßigen PV-Zubau in Otterfing hat dieser 2020 deutlich an Fahrt aufgenommen. Laut Daten der Bundesnetzagentur wurden im vergangenen Jahr in Otterfing 22 PV-Anlagen mit einer Leistung von gut 305 KW in Betrieb genommen. Das ist der stärkste Zubau seit 2012.
Lediglich in den Jahren 2000 bis 2012 wurden in unserer Gemeinde mehr Anlagen gebaut. Otterfing liegt mit der Entwicklung 2020 voll im Trend. Auch in Gesamtdeutschland hat die Anzahl neuer Dachanlagen deutlich zugenommen. Insgesamt wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von knapp 53 GWp (5 Mio. kWh) installiert (inkl. Freiflächenanlagen)
Damit betrug die installierte PV-Leistung in Deutschland Ende 2020 etwa 53 GW. Das entspricht einer Leistung von über 600 Watt pro Einwohner. Otterfing kommt im Vergleich bisher nur auf eine installierte Leitung von etwa 500 Watt pro Einwohner.
Nach vorläufiger Berechnung der Energiewirtschaft betrug Strom aus PV-Anlagen 2020 mit ca. 3% zum Bruttostromverbrauch bei.
Der Anteil aller erneuerbaren Energien leg bei ca. 43%. (Quelle: Fraunhofer ISE/BDEW)

Photovoltaik deckt in Otterfing bisher ca. 15% des Strombedarfs. Auch das technisch verfügbare Dachflächenpotenzial ist in der Gemeinde nur zu rund 15% ausgeschöpft. Viele Dächer, die sich ‘sehr gut zum Betrieb einer PV-Anlagen (oder auch Solarthermie-Anlage) eignen, sind bisher ungenutzt.
Wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihr Dach potenziell für eine PV-Anlage geeignet ist, können Sie unter https://www.solare-stadt.de/kreis-miesbach/  auf das Solarkataster des Landkreises zugreffen.
Dort ist für jede Dachfläche das Solarpotenzial auch für Laien ersichtlich. Neben Dachflächen mit ‘Südausrichtung, können übrigens auch Dachflachen mit Ost- und Westausrichtung sinnvoll genutzt werden.
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, eine PV-Anlage auf Ihrem Gebäude zu installieren und zu betreiben? Falls Sie eine erste Orientierung im Themenbereich Photovolaik oder eine Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, können Sie sich gerne an uns, den Otterfinger Arbeitskreis Umwelt & Energie, wenden.

 

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