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Besonderer Vertreter § 30 BGB

Die Mitgliederversammlung beschloss am 02.09.2024 für den Arbeitskreis Natur (Greifvogelstation)einen Geschäftsführer (Besonderer Vertreter nach § 30 BGB) zu berufen.

Grund waren die besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Betrieb der Station.

Die Satzung wurde mit Wirkung vom 14.12.2024 dahingehend geändert.

Alfred Aigner wurde zum Geschäftsführer bestimmt.

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